Nutzervertrag für Hard- und Software

Im IT-Vertrag werden die Nutzungsregeln von Hard- sowie Software im Detail geregelt. Er gilt als Wegleitung und gibt den Mitarbeitern klare Verhaltensregeln vor. Es werden darin die Rechte und Pflichten von Mitarbeiter sowie Arbeitgeber festgehalten. Der IT-Vertrag ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.

Zugriffsschutz, Zugangsschutz, Datenschutz und -Sicherheit, Datensicherung, Virenschutz, Beschaffung Hardware, Reparatur Hardware, Installation Hardware, Mobile Phone, Verlust des Arbeitsgeräts, private Nutzung, Kollaboration, Internet, Kontrolle, Überwachung, Sanktionen, etc.

Hardware

IT-Geräte

Beschaffung

Zugangsschutz

Reparatur

Garantie

Diebstahl & Verlust

Software

Installation

Zugriffsschutz

Internet

Virenschutz

Software & Firmensoftware

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Kalender / Termine

Datensicherung

Datenschutz

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